– Wirtschaftliche und ordentliche Führung vom Haushalts- und Kassenwesen – durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Überörtliche Prüfung des Aufgabenbereichs kommunales Forderungsmanagement

– Wirtschaftliche und ordentliche Führung vom Haushalts- und Kassenwesen –

durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof

Neben der örtlichen Prüfung durch die Rechnungsprüfungsämter der Landkreise erfolgt seit einigen Jahren eine zusätzliche Prüfung des kommunalen Haushalts- und Kassenwesens durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof als überörtliche Kommunalprüfung. Inhalt der Prüfung ist hier die ordnungsgemäße und wirtschaftliche Führung des Haushalts- und Kassenwesens, wobei Schwerpunkt die Beratung und das Aufzeigen von Verbesserungsmöglichkeiten für die Kommunen bildet.

Bei der Stadt Stadthagen wurde in der Zeit vom 27.06.2016 bis 30.06.2016 im Rahmen der Finanzstatusprüfung geprüft, ob das Haushalts- und Kassenwesen ordnungsgemäß geführt wird.

Die endgültige Prüfungsmitteilung ist bei der Stadt Stadthagen am 06.06.2017 eingegangen und wurde am 04.09.2017 dem Rat bekannt gegeben.

Die Prüfungsmitteilung liegt nach § 5 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes vom 04.10.2017 bis zum 12.10.2017 zur Einsichtnahme während der Dienststunden (montags bis freitags 8:30 Uhr – 12:30 Uhr) im Verwaltungsgebäude, Fachbereich Zentrale Dienste, Rathauspassage 1, Zimmer 121, 31655 Stadthagen, öffentlich aus.

Stadthagen, den 26.09.2017

Stadt Stadthagen

Der Bürgermeister

 

 

 

Theiß