Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung

 

 

 

Am25. Mai 2014findet in der Bundesrepublik Deutschland die

Wahl zum Europäischen Parlament

sowie die

Wahl des Bürgermeisters

in der Stadt Stadthagen statt.

Bei der Wahl des Bürgermeisters besteht die Möglichkeit einer Stichwahl. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, findet diese am 15.06.2014 statt.

 

Die Wahlen dauern von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

 

  1. Die Stadt Stadthagen ist in 17Wahlbezirke und zur Wahl des Bürgermeisters zusätzlichin einen Briefwahlbezirk eingeteilt.

 

Wahlbezirk  1

Wahllokal:                   Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, Foyer

 

Wahlbezirk  2

Wahllokal:                   Grundschule Am Sonnenbrink, Breslauer Straße 15

Wahlbezirk  3

Wahllokal:                   Schwier Holzhandel, Bahnhofstraße 69

 

 

Wahlbezirk  4

Wahllokal:                   Grundschule Am Stadtturm, Loccumer Straße 33

 

Wahlbezirk  5

Wahllokal:                   Feuerwehrtechnische Zentrale, Schulungsraum, Vornhäger Straße 66


Wahlbezirk  6

Wahllokal:                   Kindergarten „Jägerhof“, Habichhorster Straße 1

 

Wahlbezirk  7

Wahllokal:                   Schule am Bürgerwald/ Tagesbildungsstätte, Ostring 10

 

Wahlbezirk  8                        (Ortschaft Brandenburg)

Wahllokal:                   Gaststätte Bruns, Niedernwöhrener Straße 1

Wahlbezirk  9                        (Ortschaft Probsthagen)

Wahllokal:                   Dorfgemeinschaftshaus Probsthagen, Kloppenburg


Wahlbezirk  10          (Ortschaft Reinsen)

Wahllokal:                   Dorfgemeinschaftshaus Reinsen, An der Bergkette 45

 

 

Wahlbezirk  11          (Ortschaft Enzen-Hobbensen)

Wahllokal:                   Feuerwehrgerätehaus Enzen, Stadthäger Straße 18

 

                         

Wahlbezirk  12

Wahllokal:                   Fachschule Dr. Blindow, Hüttenstraße 15

 

Wahlbezirk  13

Wahllokal:                   Kindergarten „Schatzkiste“, Büschingstraße 18 A

 

Wahlbezirk  14

Wahllokal:                   Josua-Stegmann-Heim, Seilerstr. 30 (Clubraum)

Wahlbezirk  15          (Ortschaft Wendthagen-Ehlen)

Wahllokal:                   Feuerwehrgerätehaus, Schaumburger Weg 25 A

Wahlbezirk  16          (Ortschaften Hörkamp-Langenbruch und Krebshagen)

            STATISTISCHER WAHLBEZIRK FÜR DIE WAHL ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT. WEITERE INFORMATIONEN LIEGEN IM WAHLLOKAL AUS.

Wahllokal:                   Feuerwehrgerätehaus HKL, Wormstaler Weg 6

Wahlbezirk  17          (Ortschaft Obernwöhren)

Wahllokal:                   Grundschule Obernwöhren, Am Bückeberg 91

 

 


Darüber hinaus besteht für die Wahl des Bürgermeisters ein Briefwahlbezirk, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst.In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 22.04.2014 bis 04.05.2014zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand für die Europawahl tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:30 Uhr in der Kreisverwaltung, Jahnstraße 20, 31655 Stadthagen, zusammen. Der Briefwahlvorstand für die Wahl des Bürgermeisters in Stadthagen tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr im Rathaus der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, Raum 203, 31655 Stadthagen zusammen.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

 

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

 

Die Wahlbenachrichtigung zur Europawahl soll bei der Wahl abgegeben werden, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl des Bürgermeisters wird für eine mögliche Stichwahl wieder ausgehändigt.

 

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die im Wahlraum bereitgestellt werden. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel für jede Wahlart ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel zur Wahl des Europäischen Parlaments enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Stimmzettel zur Wahl des Bürgermeisters in Stadthagen enthält die vom Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge.

 

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, für welchen Wahlvorschlag sie gelten soll.

 

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.

 

  1. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 

  1. Wähler, die einen Wahlschein haben, können bei der Wahl zum europäischen Parlament an der Wahl im Kreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

 

a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises oder

b)     durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wähler, die einen Wahlschein haben, können bei der Wahl des Bürgermeisters in Stadthagen an der Wahl im Gemeindegebiet der Stadt Stadthagen,

 

a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Gemeindegebiets oder

b)     durch Briefwahl

 

teilnehmen.

 

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelum­schlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

 

  1. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

 

Stadthagen, den 14.05.2014                                                 

Die Gemeindewahlleiterin

gez. Freimann