Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Stadthagen

Bekanntmachung

Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson

für den Schiedsamtsbezirk Stadthagen

 

Hiermit wird gemäß §§ 4 Abs. 1, 11 Abs. 3 des Nieders. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter bekannt gemacht, dass das Amt der Stellvertretenden Schiedsperson am 21.04.2022 für den Schiedsamtsbezirk Stadthagen neu zu besetzen ist.

Schiedspersonen sowie deren Stellvertreter/innen werden vom Rat der Stadt Stadthagen für 5 Jahre gewählt.

Zur Schiedsperson bzw. zur Stellvertretenden Schiedsperson kann gewählt werden, wer nach seiner Persönlichkeit und seiner Fähigkeit für das Amt geeignet ist (Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Bereitschaft zum Gespräch), das 30. Lebensjahr vollendet hat und im Schiedsamtsbezirk wohnt. Schiedsperson oder Stellvertretende Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht in das Amt berufen werden soll, wer durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Interessierte Personen werden gebeten, ihre Bewerbung bis zum

 

  1. Dezember 2021

 

an die Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, Frau Burger, E-Mail: zu übersenden.

 

Stadthagen, den 25.11.2021

Stadt Stadthagen

Der Bürgermeister

 

 

 

Theiß