Bekanntmachung

Bekanntmachung

 

 

Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes am 01. Juli 2011 wird – außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles – die Erfassung von Wehrpflichtigen ausgesetzt. An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden.

 

Die Meldebehörden teilen dem Personalmanagement der Bundeswehr den Familiennamen, die Vornamen und die Anschrift der Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die jeweils im nächsten Jahr volljährig werden, mit.

 

Gegen die Erhebung der personenbezogenen Daten und die Übermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial können Sie Widerspruch einlegen.

 

Gemäß § 18 Abs. 7 i.V.m. § 25 Melderechtsrahmengesetz (Artikel 9 WehrRÄndG 2011) weise ich auf das Widerspruchsrecht zur Datenübermittlung hin.

 

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 28.02.2015 bei der Stadt Stadthagen – Fachbereich Bürgerdienste, Zimmer 109 – Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, abgegeben werden.

 

Stadthagen, 14. Oktober 2014

Stadt Stadthagen

Der Bürgermeister

Hellmann