Ausbau der L 444

 

Stadt Stadthagen                                                                          Stadthagen, den 02.02.2015

 

Bekanntmachung

 

Ausbau der L 444 mit Anlage eines Radweges in der Stadt Stadthagen sowie der Samtgemeinde Rodenberg von Bau-km 0+980 bis Bau-km 2+332,50

 

 

Die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Hameln, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Träger des Vorhabens ist das Land Niedersachsen.

 

Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 09.02.2015 bis 23.02.2015 bei der Stadt Stadthagen, Raum 216, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen während der Dienststunden montags bis donnerstags von 8.30 bis 15.30 und am Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 09.03.2015 beim Landkreis Schaumburg, Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen oder bei der Stadt Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

 

Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann ohne ihn verhandelt werden.

 

Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

 

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

 

Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

 

 

 

   

Stadthagen, den 02.02.2015

Stadt Stadthagen

Der Bürgermeister

 

 

Theiß