Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Stadthagen

Bekanntmachung

Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2017 (Nds. GVBl. S.48) werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Stadthagen ortsüblich nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Stadthagen bekannt gemacht:

Art der Nebentätigkeit                                   Auftraggeber

Vorsitzender des Aufsichtsrates                   Wirtschaftsbetriebe Stadthagen GmbH

Mitglied des Aufsichtsrates                            Stadtwerke Schaumburg Lippe GmbH

Mitglied des Aufsichtsrates                            Kreiswohnbauges. mbH (Wohnbau)

Mitglied des Aufsichtsrates                            Westfalen Weser Energie GmbH

Mitglied der Gesellschafterversammlung    Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungsgesellschaft mbH

Mitglied der Verbandsversammlung            Wasserverband Nordschaumburg

Mitglied des Vorstandes                                 Abwasserverband Gehle-Holpe

 

Stadthagen, den 04.10.2017

Stadt Stadthagen

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

Schädel