Bekanntmachung
Gemäß § 81 Abs. 5 Satz 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.576) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. März 2017 (Nds. GVBl. S.48) werden hiermit die mitgeteilten Nebentätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Stadthagen ortsüblich nach § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Stadthagen bekannt gemacht:
Art der Nebentätigkeit Auftraggeber
Vorsitzender des Aufsichtsrates Wirtschaftsbetriebe Stadthagen GmbH
Mitglied des Aufsichtsrates Stadtwerke Schaumburg Lippe GmbH
Mitglied des Aufsichtsrates Kreiswohnbauges. mbH (Wohnbau)
Mitglied des Aufsichtsrates Westfalen Weser Energie GmbH
Mitglied der Gesellschafterversammlung Schaumburger Trinkwasser Verbund- und Aufbereitungsgesellschaft mbH
Mitglied der Verbandsversammlung Wasserverband Nordschaumburg
Mitglied des Vorstandes Abwasserverband Gehle-Holpe
Stadthagen, den 04.10.2017
Stadt Stadthagen
Der Bürgermeister
In Vertretung
Schädel