Wahlbekanntmachung
Am 15.06.2014 findet in der Stadt Stadthagen die Stichwahl zur Wahl des Bürgermeisters statt. Die Wahl dauert von 8.00 – 18.00 Uhr
An der Stichwahl nehmen die Bewerber teil, die bei der Direktwahl am 25. Mai 2014 die meisten Stimmen erhalten haben:
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Hellmann, Bernd (SPD) |
3.119 Stimmen |
Theiß, Oliver (parteilos) |
3.625 Stimmen |
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2. Die Stadt Stadthagen ist in 17 allgemeine Wahlbezirke und zusätzlich in einen Briefwahlbezirk eingeteilt.
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In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 24.04.2014 bis zum 04.05.2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15.30 Uhr im Rathaus der Stadtverwaltung Stadthagen, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen zusammen. |
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3. Jede wählende Person hat für die Stichwahl eine Stimme. |
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4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten die im Wahlgebiet an der Stichwahl teilnehmenden Personen. |
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5. Die wählende Person kennzeichnet den Wahlvorschlag, dem sie ihre Stimme geben will, durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise. |
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6. Wahlberechtigte, die für die erste Wahl eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, erhalten für die Stichwahl keine neue Wahlbenachrichtigung. |
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7. Nicht im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte, die nach § 19 Abs. 2 NKWG für die erste Wahl einen Wahlschein erhalten haben und Personen, die erst für die Stichwahl wahlberechtigt sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis nachgetragen. |
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8. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen. |
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9. Wahlscheine können nach § 19 Abs. 2 NKWG beantragt werden, wenn der Antrag nicht bereits mit dem Wahlscheinantrag für die erste Wahl gestellt worden ist. |
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10. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimme nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben. |
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11. Wählende Personen, die einen Wahlschein besitzen, können an der Wahl durch Briefwahl oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebiets teilnehmen. |
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12. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt: |
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a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel. |
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b) Sie legt den Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. |
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c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. |
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d) Sie legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag. |
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e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag. f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen, abgegeben werden. |
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13. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist. |
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14. Nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches wird bestraft, wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht. |
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Stadthagen, den 04. Juni 2014 |
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Die Gemeindewahlleiterin
i. V.
Hagedorn |
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