Bekanntmachung der Stadt Stadthagen
Die Amtszeit des derzeitigen Integrationsbeirates der Stadt Stadthagen endet in diesem Jahr. Der Integrationsbeirat ist daher neu zu bilden.
Die Mitglieder des Integrationsbeirates werden in einer Gründungsveranstaltung ermittelt. Die Mitglieder müssen aufgrund ihrer persönlichen Biographie (Migrationshintergrund), ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit, oder ihres persönlichen Engagements den Zielsetzungen des Integrationsbeirates gerecht werden. Alle Mitglieder des Integrationsbeirates müssen am Tag ihrer Berufung das 18. Lebensjahr vollendet haben und entweder in Stadthagen mit 1. Wohnsitz gemeldet sein oder in Stadthagen ihren Dienstsitz haben. Sie dürfen kein Mandat bei der Stadt haben.
Der Stadt nicht bekannte Gruppierungen, sowie Personen, die in keiner Gruppe organisiert sind, können eine Aufnahme in den Integrationsbeirat beantragen. Die Vorschläge müssen Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift der vorgeschlagenen Personen enthalten. Auch persönliche Bewerbungen sind möglich. Über den Antrag entscheidet der Bürgermeister.
Die Stadt Stadthagen lädt dann zur Gründungs- und Wahlversammlung ein und führt die Wahlen durch.
Interessierte Personen richten ihre Anträge bitte bis zum 16.11.2021 an die Stadt Stadthagen, Integrationsbeauftragte Frau Kunze, Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen.
Stadthagen, den 02.11.2021
Der Bürgermeister
Theiß

