Der Eintrag des Fördervereins im Vereinsregister beim Amtsgericht Stadthagen ist erfolgt. Es folgt nun die Beantragung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt Stadthagen. Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann der Förderverein erhaltene Spenden selbst bescheinigen.
Ute Hartmann-Höhnke