Als Ortsvorsteherin wurde ich in der Vergangenheit immer wieder darauf angesprochen, dass das Durchfahrverbot in der „Reinebuld“ und der Siedlung „Im Winkel“ von auswärtigen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten wird und darüber hinaus mit unverantwortlicher Geschwindigkeit durch die Siedlung gefahren wird, wodurch es auch schon zu einem Verkehrsunfall gekommen sei.
Deshalb erfolgten verschiedene Verkehrskontrollen durch die Polizei und seitens der Stadt Stadthagen am 30.08.2016 „Kontrollen des ruhenden Verkehrs“. Während des Berufsverkehrs wurden dabei innerhalb von gut 2 Stunden ca. 100 Verkehrsteilnehmer gezählt. Die Nummernschilder der Fahrzeuge wurden notiert und an die Bußgeldstelle des Landkreises weitergeleitet. Den Mitarbeitern der Stadt Stadthagen ist es rechtlich nicht gestattet, die Fahrer anzuhalten und anzuhören. Seitens der Bußgeldstelle wurden nun die Halter der Fahrzeuge zur Anhörung angeschrieben und es wurde ein Verwarngeld von 20 € erhoben. Im Rahmen der Anhörung kann in berechtigten Fällen von den Bußgeldern abgesehen werden. Deshalb hier der Hinweis, sollten Fahrer unberechtigt angeschrieben worden sein, ist es sinnvoll, sich mit der Bußgeldstelle in Verbindung zu setzen.
Den Anliegern im Winkel ist es wichtig darauf hinzuweisen, dass sie keinerlei Probleme damit haben, wenn Ortsansässige mit angemessener Geschwindigkeit auf dem Weg zur Arbeit durchfahren. Sie kritisieren das unvernünftige und rücksichtslose Verhalten der Fahrer und sehen sich über einen längeren Zeitraum erheblich gefährdet.
Ute Hartmann-Höhnke